MdL Christof Rasche zur „Erwitter Erklärung“ von Bürgermeister Peter Wessel und einigen weiteren Bürgermeistern
Die Forderung nach einer ausreichenden finanziellen Ausstattung der Kommunen ist richtig - auf undifferenzierte Allgemeinplätze und Populismus hätte man verzichten sollenIn erster Linie ist für die desolate Finanzausstattung der Kommunen der Bund verantwortlich. Die Belastungen resultieren aus den von SPD und Grünen im Jahre 2005 gefassten Beschlüssen zu den Kosten der Unterkunft, zur Eingliederungshilfe und zur Grundsicherung im Alter. Während auch die große Koalition zu keiner Entlastung der kommunalen Familie bereit war, haben Union und FDP beschlossen, die Grundsicherung im Alter bis 2014 auf den Bund zu übertragen. Ein guter Schritt, der allerdings noch nicht ausreicht.
Zudem führt die Landespolitik von SPD und Grünen zu einer finanziellen Belastung des ländlichen Raumes, während die Großstädte an Rhein und Ruhr übervorteilt werden.
Zahlreiche Bürgermeister der Umgebung haben die „Erwitter Erklärung“ nicht unterstützt. Der Stärkungspakt NRW, der von vielen CDU-Bürgermeistern, auch aus Werl, Welver oder Hamm, begrüßt und unterstützt wird, wird in der Erklärung kritisiert. Zudem waren undifferenzierte Allgemeinplätze und Populismus ein Hindernis für eine größere Unterstützung. Im Folgenden die Position der FDP zu den einzelnen Aussagen:
„Erwitter Erklärung“
Die Bürgermeister von 14 Kommunen erklären folgendes:
1. Das Land Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die bestehenden Finanz- und Haushaltsprobleme der kommunalen Ebene insgesamt einer dauerhaften und nachhaltigen Lösung zuzuführen.
Es ist nicht meine Aufgabe, SPD und Grüne in Schutz zu nehmen, trotzdem werde ich nicht ein falsches Bild erzeugen. Befrachtungen für kommunalen Finanzausgleich wurden aufgehoben, darüber hinaus beteiligen SPD und Grüne die Kommunen wieder an den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer (sog. 4/7-Anteil). Zusammen ergeben sich auf diesem Wege strukturelle Verbesserungen der Gemeindefinanzierung in Höhe von rund 350 Mio. Euro p.a. (Gesamtvolumen GFG = 8 Mrd. Euro).
Zudem haben SPD und Grüne in Zusammenarbeit mit der FDP das Stärkungspaktgesetz auf den Weg gebracht, um finanziell besonders notleidende Kommunen vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren. Hierzu werden Landesmittel in Höhe von jährlich 350 Mio. Euro bereitgestellt. Der rot-grünen Landesregierung kann somit nur schwerlich vorgeworfen werden, sie würde sich nicht ernsthaft um strukturelle Verbesserungen bei der Gemeindefinanzierung bemühen.
Die Forderung nach einer angemessenen Mindestausstattung wird genauso häufig aufgestellt wie zurückgezogen. Grundsätzlich hört sich diese Forderung sinnvoll und logisch an. Aufgrund der Individualität der NRW-Kommunen (Größe, Einwohnerdichte, Suburbanisierungsgrad, Stadt-Umland-Beziehungen, Pendlerverflechtungen etc.) ist es jedoch nicht möglich, eine solche Mindestausstattung gerecht und gerichtsfest zu definieren. Neben der fehlenden praktischen Umsetzbarkeit ist das größte Argument dagegen die erhebliche Eingrenzung der verfassungsseitig geschützten kommunalen Selbstverwaltung, die mit einer solchen Mindestausstattung einherginge.
3. Angesichts der enormen Finanz- und Haushaltsprobleme ist eine strukturelle und damit nachhaltige Lösung für die Gesamtheit der Kommunen auf Basis der gegenwärtigen Finanzierung nicht möglich.
Undifferenzierter Allgemeinposten. Trifft nur auf Teile der kommunalen Familie zu.
4. Trotz der Höchststände bei den Steuereinnahmen reichen die Zuweisungen des Landes im Rahmen des GFG bei den meisten Kommunen nicht aus, um selbst bei sparsamster Haushaltsführung den Haushaltsausgleich zu erreichen.
Undifferenzierter Allgemeinposten. Wie definieren die Autoren „sparsamste Haushaltsführung“?
5. Teil einer Lösungsstrategie muss eine deutlich stärkere Beteiligung des Bundes bei den Soziallasten sein. Das Land Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert, sich über den Bundesrat hierfür einzusetzen.
Hierbei handelt es sich um eine zutreffende und berechtigte Aussage. Im Zuge der rot-grünen Hartz-IV-Reformen im Bund vor 10 Jahren wurden den Kommunen zahlreiche soziale Aufgaben übertragen. Die Ausgaben für diese Pflichtaufgaben haben sich explosionsartig entwickelt und stellen heute einen der Hauptausgabeposten der kommunalen Familie dar. Zwar hat der Bund sich nun verpflichtet, die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Grundsicherung im Alter bis 2014 vollumfänglich zu übernehmen (ca. 1 Mrd. Euro p.a. Entlastung für die NRW-Kommunen). Dies reicht aber bei weitem nicht aus. Mindestens müsste der Bund auch die Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen übernehmen, um eine substanzielle Entlastung der lokalen Ebene zu erzielen.
6. Nachbesserungsbedarf gibt es auch beim kommunalen Finanzausgleich: Es ist nicht hinzunehmen, dass bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden in den Jahren 2000 bis 2012 die Schlüsselzuweisungen nur um 3,4% (von rund 272 Euro pro Einwohner auf 281 Euro) gestiegen sind; im selben Zeitraum wuchsen die Schlüsselzuweisungen an die kreisfreien Städte hingegen um 48,7% (von 317 Euro pro Einwohner auf 472 Euro pro Einwohner).
Ebenfalls eine zutreffende und berechtigte Aussage. Nach den Aussagen der kommunalen Spitzenverbände führt allein die Verschiebungen im kommunalen Finanzausgleich in den Jahren 2011 und 2012 zu Umverteilungen von etwa einer viertel Milliarde Euro zu Lasten des kreisangehörigen Raums
7. Da zur Abschätzung des Finanzbedarfs die tatsächlichen Ausgaben der Kommunen herangezogen werden, auf der anderen Seite aber das Einnahmepotenzial so berechnet wird, dass ein großer Teil der realen Steuerkraft der Großstädte unberücksichtigt bleibt, ist eine Entwicklung zulasten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorprogrammiert. Dies zeigt, dass es ein grundsätzliches Problem in den Strukturen des kommunalen Finanzausgleichs gibt.
Auch dies ist ein berechtigter Kritikpunkt, der das System der Gemeindefinanzierung betrifft. Kleinere und peripher gelegene Städte und Gemeinden fordern die Einführung sogenannter gestaffelter Hebesätze bei der Berechnung ihrer fiktiven Steuereinnahmekraft. Hierdurch würde eine stärkere Annäherung an die tatsächliche Einnahmekraft der Kommunen erreicht. Denn das Hebesatzpotenzial von Städten wie Düsseldorf oder Köln ist größer als das Hebesatzpotenzial von Reken oder Erwitte. Darüber hinaus hat die Praxis der fiktiven Hebesätze in den vergangenen Jahren zu einer „Steuerspirale“ geführt, so dass NRW heute die höchsten Gewerbesteuersätze bundesweit aufweist. Dies wurde bereits im vergangenen Jahr von Seiten der FDP heftig kritisiert.
8. Das Stärkungspaktgesetz ist ein wichtiges Signal, reicht aber zur Problemlösung bei weitem nicht aus. Die verbleibenden Finanzierungslücken können von der kommunalen Familie nicht geschlossen werden.
Die kommunale Ko-Finanzierung ist alternativlos und möglich. Auch das finanzwissenschaftliche Gutachten von Prof. Junkernheinrich, welches dem Stärkungspaktgesetz ursprünglich zugrunde gelegt werden sollte, geht von einem Konsolidierungsbeitrag der kommunalen Familie aus. Auf Solidarbeiträge, die über Kredit finanziert werden müssen, muss verzichtet werden.
9. Das Innenministerium wird aufgefordert, die Berechnungsgrundlagen für die Darstellung des strukturellen Defizits bzw. des strukturellen Überschusses lt. Anhang zum Stärkungspaktgesetz 2012 allen in der Liste aufgeführten Kommunen zu übersenden.
Das ist eine berechtigte Forderung. Das Innenministerium arbeitet daran.
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